Die Kosten
Die Tätigkeit eines Lohnsteuerhilfevereins ist an eine Mitgliedschaft geknüpft. Näheres dazu erfahren Sie unter anderem auf der Seite Häufig gestellte Fragen. Deshalb entstehen Ihnen nur Kosten durch unseren Mitgliedsbeitrag, der nach sozialen Gesichtspunkten gestaffelt ist, d. h. bei steigenden Einnahmen erhöht sich auch der Beitrag. Bei uns ergeben sich daraus sieben Beitragsstufen, wobei die Einnahmen zusammen veranlagter Ehegatten addiert werden und nur ein Beitrag gezahlt werden muss.
Für 70% unserer Mitglieder gelten die zwei niedrigsten Beitragsstufen. Bis 36.000 EUR Jahreseinkommen, also durchschnittlich 3.000 EUR pro Monat, beläuft sich der Beitrag auf 110 EUR, bis 60.000 EUR, also 5.000 EUR monatlich, beträgt er 150 EUR. Die Aufnahmegebühr beläuft sich auf 10 EUR.
Weitere Informationen können Sie dem Punkt Beitragsordnung entnehmen. Die Beitragsstaffel als wichtigste Regelung haben wir zur besseren Übersicht fett gedruckt und kursiv die durchschnittlichen monatlichen Werte hinzugefügt.